Damit ein Betrieb ausbilden darf, braucht es mindestens eine Person als Lehrmeister mit entsprechenden Erfahrungen (5 Jahre Berufspraxis in der Kanalunterhaltsbranche) sowie für die Ausbildung nötige Infrastruktur. Weiter muss eine verantwortliche Ausbildungsperson den obligatorischen Lehrmeisterkurs absolvieren.
Die Eignung eines Lehrbetriebs wird durch die zuständige kantonale Behörde festgestellt.
Vom advk werden unterstützende Unterlagen auf der Homepage zur Verfügung gestellt wie Checklisten, Eignungstests, Ausbildungskontrollen, Wegleitungen sowie der halbjährliche Qualifikationsbericht.
Informationen und Unterlagen:
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