Wissensvermittlung
Die berufliche Grundbildung (BBG, Art. 16, Abs. 2) findet an den drei Lernorten (Lehrbetrieb, überbetrieblicher Kurs und Berufsfachschule) statt. Die Leistungsziele, die Bildungsinhalte und deren Aufteilung auf die Lernorte sind in den Verordnungen über die berufliche Grundbildung für die einzelnen Berufe respektive im jeweiligen Bildungsplan festgelegt. Die Verantwortlichen der drei Lernorte stimmen die Bildungsplanung gegenseitig ab.
Welche Rolle spielt der Lehrbetrieb?
Der Lehrbetrieb bildet die lernende Person in der beruflichen Praxis aus. Zu diesem Zweck schliessen beide Parteien vor Beginn der Bildung einen schriftlichen Lehrvertrag ab, der vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt werden muss. Es können sich auch mehrere Lehrbetriebe zu einem Lehrbetriebsverbund zusammenschliessen und gemeinsam einen Bildungsplatz für die berufliche Praxis anbieten.
Welche Rolle spielen die überbetrieblichen Kurse?
Die lernende Person besucht neben der Berufsfachschule auch überbetriebliche Kurse, die in der Regel von den Berufsverbänden organisiert werden. In diesen Kursen werden Ergänzungen zur beruflichen Praxis und zur schulischen Bildung vermittelt. Diese sind für Lernende obligatorisch zu besuchen.
Welche Rolle spielt die Berufsfachschule?
An der Berufsfachschule werden der berufskundliche und der allgemein bildende Unterricht vermittelt. Lernende, die in einzelnen Fächern Schwierigkeiten haben, können zusätzlich zum obligatorischen, schulischen Unterricht Stützkurse besuchen. Im Einvernehmen mit dem Lehrbetrieb kann die Berufsfachschule den Besuch von Stützkursen auch anordnen. Für interessierte Lernende, die die Voraussetzungen im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule erfüllen, bietet die Berufsfachschule auch Freikurse an. Die lernende Person muss den Besuch von Freikursen mit dem Lehrbetrieb absprechen.