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Bildungsplan EFZ
Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung für Entwässerungstechnologin / Entwässerungstechnologe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Angepasste Grundbildung seit 1. August 2019
Folgende Ergebnisse hat die 5-Jahres-Überpüfung im Bereich Entwässerungstechnologie ergeben:
- Die Überarbeitung der Grundbildung fand im Rahmen einer Teilrevision statt und wird ab 1. August 2019 in Kraft treten.
- In der Grundausbildung werden die 12 ÜK-Tage (EFZ) beibehalten, jedoch in neu vier anstatt drei Kursen durchgeführt (Details: Schule/ÜK)
- Im Rahmen der VPA (vorgegebene praktische Arbeit) findet neu ein schwerpunktspezifisches Fachgespräch von 30 Minuten statt. Die Gesamtdauer der VPA bleibt bei 12 Stunden unverändert. In der Berufskenntnisprüfung findet keine mündliche Prüfung mehr statt. Die Gesamtdauer mit drei Stunden bleibt unverändert und wird für die schriftliche Prüfung verwendet.
- Die Änderungen betreffen per 1.08.2019 alle Lernenden als Entwässerungstechnologen/innen (EFZ).
Seit dem 18. Juli 2019 sind die aktualisierten Bildungspläne genehmigt und die Änderungen, sind ab 1. August 2019 gültig.
Diese erste Erhebung der Anliegen der Branche Entwässerungstechnologie, bietet eine gute Grundlage für die weiteren Schritte einer zusätzlichen Berufsfeldanalyse für die kommende Revision 2024.